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Döner bleibt in Europa unverändert und darf weiterhin so heißen

Nach einem Streit, der mehr als drei Jahre dauerte, ist nun Klarheit darüber, ob der Döner in Europa weiterhin so genannt werden darf. Die internationale Organisation für Döner, die in Istanbul ansässig ist, hat ihren Antrag zurückgezogen. Damit bleibt der Döner in der EU weiterhin ein Lebensmittel, das unter seinem bekannten Namen verkauft werden darf.

Der Antrag der Organisation, den Döner als "garantiert traditionelle Spezialität" in der EU zu registrieren, wurde nicht weiter verfolgt. Das bedeutet, dass der Döner nicht auf die EU-Schutzliste kommt. Produkte auf dieser Liste dürfen überall verkauft werden, müssen aber bestimmte Kriterien erfüllen, die von der Organisation festgelegt werden.

Ursprünglich wollten die türkischen Unternehmer strenge Regeln für die Herstellung des Döners durchsetzen. Sie wollten festlegen, welche Fleischsorten, Zubereitungsarten und Marinaden erlaubt sind. Dabei wären viele Methoden, die in Deutschland üblich sind, nicht mehr erlaubt gewesen. Das hätte bedeutet, dass es keinen Kalbs-, Gemüse-, Hühnchen- oder Hackfleisch-Döner mehr geben dürfte, wenn sie die Kriterien erfüllen müssten.

Viele Zutaten und Soßen, die heute in Dönerbuden in Deutschland verwendet werden, wären bei strengerer Regelung verboten gewesen. Das hätte die Vielfalt und den Geschmack des Döners stark eingeschränkt.

Huriye Özener, eine Beraterin des türkischen Verbands, sagte, dass es bei dem Antrag vor allem darum ging, die Herkunft des Döners aus der Türkei anzuerkennen. Sie betonte, dass niemand geschädigt werden sollte: "Wir wollten mit dem Antrag niemandem schaden, schon gar nicht dem deutschen Markt".

In Deutschland befürchteten viele, dass bis zu 90 Prozent aller Dönerläden betroffen gewesen wären, wenn die Schutzanträge durchgesetzt worden wären. Das hätte große Auswirkungen auf die Dönerkultur in Deutschland gehabt. Jetzt bleibt alles beim Alten, der Döner darf weiterhin so heißen und so zubereitet werden, wie es bisher üblich ist.

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