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Klinik in Lippstadt verbietet Schwangerschaftsabbrüche nach Fusion

Nach der Fusion zweier Krankenhäuser in Lippstadt, dem evangelischen Krankenhaus und dem katholischen Dreifaltigkeitshospital, gilt in der neuen christlichen Klinik ein striktes Verbot für Schwangerschaftsabbrüche. Dieses Verbot trat im Februar 2025 in Kraft und ist Teil der Bedingungen für die Fusion der beiden Einrichtungen.

Das Verbot bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte in der Klinik keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen dürfen, außer in einem Fall: Wenn die Mutter in akuter Lebensgefahr schwebt. Das bedeutet, nur wenn das Leben der Mutter direkt bedroht ist, darf ein Schwangerschaftsabbruch gemacht werden.

Der Chefarzt der Gynäkologie, der in der Klinik arbeitet, hat dagegen geklagt. Er sagt, dass das Verbot nicht nur das ärztliche Urteil ignoriert, sondern auch die Wünsche der Patientinnen und die Gesetze in Deutschland. In Deutschland ist es erlaubt, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, wenn bestimmte Gründe vorliegen, zum Beispiel bei schweren Fehlbildungen des Fötus, bei Schwangerschaften nach Vergewaltigungen oder wenn die Gesundheit der Mutter gefährdet ist.

Der Chefarzt erklärt: „Ich soll meine Patientinnen im Stich lassen und sie kilometerweit wegschicken, obwohl ich helfen könnte.“ Er meint, dass es sehr wichtig ist, den Frauen zu helfen, wenn sie es brauchen. Das Verbot führe dazu, dass Frauen keine Hilfe bekommen, obwohl sie es eigentlich dürften.

Der Geschäftsführer des Klinikums, Hauke Schild, sagt, dass der Arbeitgeber, also die Klinik, bestimmen könne, was in der Klinik gemacht wird. Er meint, dass die Klinik also entscheiden darf, ob Schwangerschaftsabbrüche erlaubt sind oder nicht.

Auf der anderen Seite sagt der Anwalt des Chefarztes, Till Müller-Heidelberg, dass die Anweisungen nur bestimmte Bereiche betreffen, wie Diagnostik und Behandlung, aber nicht die ärztliche Arbeit an sich. Das bedeutet, dass die Ärzte immer noch in der Lage sein sollten, im Rahmen der Gesetze zu handeln.

Das Verbot in der Klinik gilt seit der Fusion der beiden Krankenhäuser. In dem evangelischen Krankenhaus waren Abtreibungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, vorher. Die Fusion wurde auch von der katholischen Seite verlangt, die den Schwangerschaftsabbruch verbietet.

Vor dem Gericht protestierten Menschen gegen das Verbot. Bei einer Demo mit dem Titel „Stoppt das katholische Abtreibungsverbot“ sagten die Teilnehmer, dass das Verbot ein Zeichen dafür sei, dass katholische Träger bei Klinikfusionen immer mehr Einfluss gewinnen. Sie befürchten, dass dadurch die medizinische Hilfe für Frauen immer weniger wird.

Diese Streitigkeit zeigt, wie schwierig es sein kann, religiöse Regeln und Gesetze im Gesundheitswesen miteinander in Einklang zu bringen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in diesem Fall entscheidet.

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